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Neuseeland Einfuhrbestimmungen

Einfuhrbestimmungen für Neuseeland

Die Inseln Neuseelands sind seit Jahrhunderten von bestimmten Krankheiten und äußeren natürlichen Bedrohungen verschont geblieben, da sie wie Australien in großer Distanz zu anderen Ländern liegen. Heutzutage reicht jedoch der Ozean allein nicht mehr als Barriere aus, um Natur und Menschen zu schützen, denn jeder Fluggast kann, bewusst oder unbewusst, Krankheitserreger mit ins Land bringen.

Die heutigen Einfuhrbestimmungen verbieten daher das Mitbringen von Lebensmitteln (zum Beispiel Obst, Gemüse, Brot), Tieren, Pflanzen, pflanzlichen Produkten und Gegenständen, die besonders verschmutzt sind oder mit landschaftlich genutzten oder Haustieren in Kontakt waren. Haustiere selbst dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen mitreisen und müssen nach der Ankunft in Quarantäne.

Zudem ist die Einfuhr von Drogen gänzlich untersagt; verschreibungspflichtige Medikamente dagegen dürfen in geringen Mengen und mit Bescheinigung des verschreibenden Arztes eingeführt werden. Wer vorhat, Waffen mitzunehmen, benötigt dafür eine spezielle Erlaubnis von der neuseeländischen Polizei, die man am Flughafen einholen kann.

Falls Sie vorhaben mehr als NZ$ 10,000 ein- oder auszuführen, müssen Sie den Geldbetrag beim Zoll anmelden. Hierbei spielt die Währung des Bargeldes keine Rolle.

Noch im Flugzeug muss eine Erklärung ausgefüllt werden, dass man nichts dergleichen anzumelden hat, beziehungsweise, dass man etwas mitführt. Wer hier unwahre Angaben macht und bei den strengen Kontrollen erwischt wird, muss mit empfindlichen Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Besonders ausgebildete Spürhunde helfen beim Finden von "Schmuggelware". Sollten Sie bei einigen Dingen unsicher sein, ob sie eingeführt werden dürfen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der neuseeländischen Botschaft oder melden Sie fragwürdige Nahrungsmittel oder Gegenstände auf dem Formular an, um Problemen mit dem Zoll vorzubeugen.

Die Beamten vor Ort segnen es dann entweder ab oder konfiszieren es, jedoch ohne Sie dafür zu bestrafen.